Krankenkassenkarten mit Bild sollen Missbrauch mindern
Verbraucherschützer sind der Meinung, dass die neue elektronische Gesundheitskarte mithilfe des Fotos verstärkt vor Missbrauch schützt. Somit bestehe keine Gefahr für gesetzlich Versicherte der Krankenkasse ein Lichtbild zu schicken – im Gegenteil.
Die Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig, Marion Schmidt, gibt den gesetzlich Versicherten den Rat, ihren Krankenkassen für die neue elektronische Gesundheitskarte ein Lichtbild zur Verfügung zu stellen. Dadurch kann das Risiko von erschlichenen Leistungen nicht gesetzlich Versicherter stark eingegrenzt werden – ohne Foto ist dieses Risiko um ein Vielfaches höher, denn so ist es nicht schwer, fremde Karten zu benutzen. Allerdings behandeln die Ärzte vorerst auch weiterhin Patienten, die eine alte Karte besitzen. Es brauche sich also niemand sorgen, nicht behandelt zu werden.
Jedoch sei der Karten-Austausch für alle bis spätestens Ende 2013 gesetzlich vorgeschrieben. Bis zum Ende des vergangenen Jahres waren es lediglich zehn Prozent der gesetzlich Versicherten, die die neue Gesundheitskarte erhalten sollten. Die Informationen auf der Karte blieben vorerst die selben, daher sei der einzige Unterschied das Foto, erklärte die Verbraucherzentrale.
Bedenken haben die Verbraucherschützer wegen der möglichen zukünftigen Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte, denn darauf sollen Verordnungen des Arztes gespeichert werden und freiwillige Angaben zu Blutgruppen, Allergien etc. Falls diese nicht ausreichend gesichert sind, bestehe eine Gefahr für den Verbraucher.
Bildquelle: Techniker Krankenkasse

